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   VerfGH Berlin, 06.05.1998 - VerfGH 37/96   

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https://dejure.org/1998,15881
VerfGH Berlin, 06.05.1998 - VerfGH 37/96 (https://dejure.org/1998,15881)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 06.05.1998 - VerfGH 37/96 (https://dejure.org/1998,15881)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 06. Mai 1998 - VerfGH 37/96 (https://dejure.org/1998,15881)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JR 1999, 188
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 13.04.1994 - 2 BvR 2107/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus VerfGH Berlin, 06.05.1998 - VerfGH 37/96
    Den Strafgerichten ist es danach regelmäßig verwehrt, dem Beschuldigten im Strafverfahren bei der Prüfung, ob ihn an einer Fristversäumung gemäß § 44 Abs. 1 StPO ein Verschulden trifft, Versäumnisses seines Verteidigers zuzurechnen (vgl. BVerfG, NJW 1994, S. 1856; NJW 1991, S 351).

    Auch im Rahmen des § 45 StPO ist es den Gerichten daher regelmäßig verwehrt, dem Beschuldigten Versäumnisse seines Verteidigers zuzurechnen (vgl. BVerfG, NJW 1994, S. 1856).

    Wenn das Amtsgericht gleichwohl ausschließlich auf den Bescheid vom 14. Dezember 1995 verweist und damit die dortige Begründung übernimmt, es fehle an einer Glaubhaftmachung, so läßt dies nur den Schluß zu, daß es die (erneute) anwaltliche Versicherung, die zur Glaubhaftmachung für eigene Handlungen, Unterlassungen oder Beobachtungen des Anwalts ausreicht (vgl. BVerfG, NJW 1994, S. 1856; Karlsruher Kommentar OWiG-Lampe, 1989, § 52 RdNr. 29; Göhler, OWiG, 11. Aufl., 1995, § 52 RdNr. 20 a.E.), und die eidesstattliche Versicherung übersehen hat (vgl. BVerfG, NJW 1994, S. 1856, 1857).

  • BVerfG, 14.02.1995 - 2 BvR 1950/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus VerfGH Berlin, 06.05.1998 - VerfGH 37/96
    Diesen vom Bundesverfassungsgericht zu Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 GG entwickelten Grundsätzen (vgl. BVerfGE 54, 80, [83 f.]; BVerfG, NJW 1995, S. 2545 jeweils .m.w.N. auf die st. Rspr.) schließt sich der Verfassungsgerichtshof für die Grundrechtsgewährleistungen des Art. 15 Abs. 1 und Abs. 4 VvB an.
  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 461/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus VerfGH Berlin, 06.05.1998 - VerfGH 37/96
    Diesen vom Bundesverfassungsgericht zu Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 GG entwickelten Grundsätzen (vgl. BVerfGE 54, 80, [83 f.]; BVerfG, NJW 1995, S. 2545 jeweils .m.w.N. auf die st. Rspr.) schließt sich der Verfassungsgerichtshof für die Grundrechtsgewährleistungen des Art. 15 Abs. 1 und Abs. 4 VvB an.
  • VerfGH Berlin, 07.06.2011 - VerfGH 78/08

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung verfassungsrechtlicher Rechtsschutzgarantien

    Diese vom Bundesverfassungsgericht zu Art. 19 Abs. 3 und Art. 103 Abs. 1 GG entwickelten Grundsätze (vgl. BVerfGE 40, 46 ; 54, 80, 83 f.>; BVerfG, NJW 1994, 1856; NJW 1995, 2544, 2545; 1997, 1770, 1771 m. w. N.; st. Rspr.) gelten auch für die Grundrechtsgewährleistungen des Art. 15 Abs. 1 und Abs. 4 VvB (Beschlüsse vom 6. Mai 1998 - VerfGH 37/96 - JR 1999, 188, vom 15. November 2001 - VerfGH 113/01, 113 A/01 - Rn. 12 und 20. März 2007 - VerfGH 130/02 - Rn. 36).
  • VerfGH Berlin, 12.12.2003 - VerfGH 36/03

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Versagung der Wiedereinsetzung gegen

    Sowohl die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs wie die des Bundesverfassungsgerichts betonen die besondere Bedeutung des Grundrechts auf rechtliches Gehör, wenn es sich um den ersten Zugang zum Gericht handelt (siehe Beschluß vom 6. Mai 1998 - VerfGH 37/96 - Beschluß vom 15. November 2001 - VerfGH 113 A/01, 113/01 - BVerfGE 54, 80 ).
  • VerfGH Berlin, 20.03.2007 - VerfGH 130/02

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Wiedereinsetzung in den

    Deshalb dürfen bei der Anwendung und Auslegung der für die Wiedereinsetzungmaßgeblichen prozessrechtlichen Vorschriften die Anforderungen daran nicht überspannt werden, was der Betroffene veranlassthaben und vorbringen muss, um nach einer Fristversäumnis die Wiedereinsetzung zu erhalten (Beschlüsse vom 6. Mai 1998 - VerfGH 37/96 - JR 1999, 188 und 15. November 2001 - VerfGH 113/01, 113 A/01 - vgl. zum Bundesrecht BVerfGE 31, 388 ; 54, 80 ; 67, 208 ; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 15.11.2001 - VerfGH 113/01
    Diesen vom Bundesverfassungsgericht zu Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 GG entwickelten Grundsätzen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 15. April 1980 - 2 BvR 461/79 - BVerfGE 54, 80 und vom 14. Februar 1995 - 2 BvR 1950/94 - NJW 1995, 2545) hat sich der Verfassungsgerichtshof für die Grundrechtsgewährleistungen des Art. 15 Abs. 1 und 4 VvB angeschlossen (Beschluss vom 6. Mai 1998 - VerfGH 37/96 - JR 1999, 188).
  • VerfGH Berlin, 16.05.2002 - VerfGH 85/01
    Diesen vom Bundesverfassungsgericht zu Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 GG entwickelten Grundsätzen (vgl. BVerfGE 31, 388 ; ständige Rechtsprechung) hat sich der Verfassungsgerichtshof für die Grundrechtsgewährleistungen des Art. 15 Abs. 1 und 4 VvB angeschlossen (Beschluß vom 6. Mai 1998 - VerfGH 37/96 - JR 1999, S. 188).
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